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Unternehmermodell

Sicherheitstechnische und Betriebsärztliche Regelbetreuung

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz ist jeder Arbeitgeber, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen (sicherheitstechnische und betriebsärztliche Regelbetreuung). Als Beschäftigte zählen auch Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb tätig sind, Auszubildende, Praktikanten oder Aushilfen. Unerheblich ist auch, ob Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt werden. Kein Handlungsbedarf besteht lediglich für Arbeitgeber, die zu keinem Zeitpunkt Arbeitnehmer beschäftigten. Kommt die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Regelbetreuung aus unterschiedlichen Gründen nicht in Betracht, so kann sich der Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen alternativ für das Unternehmermodell entscheiden.

Unternehmermodell

Im Rahmen des Unternehmermodells wird der Unternehmer über Seminare (siehe Abbildung) soweit motiviert und informiert, dass er anschließend weitgehend selbständig dazu in der Lage ist, die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes fest in sein unternehmerisches Handeln zu verankern, selbst wirksame Lösungen zu finden und seinen Beratungsbedarf selbstständig zu erkennen. Voraussetzungen für die Anwendung des Unternehmermodells sind:

  • Der Unternehmer ist aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden.

  • Der Unternehmer nimmt persönlich an den – je nach Zuständigkeit von der SVLFG oder BG ETEM festgelegten - Seminaren teil (Grundseminar, Aufbauseminar sowie in Abständen von 3-5 Jahren Fortbildungsveranstaltungen).
  • Über das Unternehmermodell können die vielfältigen Anforderungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht vollständig abgedeckt werden: Der Unternehmer muss selbständig erkennen, wann er bei besonderen Anlässen eine externe bedarfsgerechte Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt in Anspruch nehmen muss.

  • Es dürfen lediglich Betriebe mit maximal 20 (SVLFG) bzw. 50 (BG ETEM) Beschäftigten am Unternehmermodell teilnehmen.

Wird im Rahmen der Überwachung durch die Aufsichtsdienste der SVLFG oder BG ETEM festgestellt, dass der Unternehmer die ihm aus dem Unternehmermodell erwachsenden Pflichten nicht erfüllt, wird ihm die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Regelbetreuung vollständig auferlegt.

Anerkennung von Schulungen im Rahmen des Schulungsverbund Biogas zum Unternehmermodell bei der BG ETEM und der SVLFG

Da durch die Schulungen Betreiberqualifikation – Anlagensicherheit von Biogasanlagen, gemäß TRGS 529 und TRAS 120 viele Inhalte des Unternehmermodells geschult werden, haben die beiden Berufsgenossenschaften BG ETEM und SVLFG beschlossen, Schulungen im Rahmen des Unternehmermodells anzuerkennen.

Anerkennung und finanzieller Zuschuss bei der BG ETEM:

Nach dem Besuch des Grundseminares bei der BG ETEM können die Grundschulung und Auffrischungsschulung des Schulungsverbundes Biogas im Rahmen des Unternehmermodells anerkannt werden, des weiteren wird von der BG ETEM ein finanzieller Zuschuss gewährt:

  • Für das Aufbauseminar wird die zweitätige Grundschulung Betreiberqualifikation – Anlagensicherheit von Biogasanlagen, gemäß TRGS 529 und TRAS 120 anerkannt – Zuschuss von bis zu 200 € (max. jedoch die Höhe der gezahlten Kursgebühr).

  • Für die dann notwendigen Fortbildungen im Unternehmermodell alle 3-5 Jahre wird die eintägige Auffrischungsschulung Betreiberqualifikation – Anlagensicherheit von Biogasanlagen, gemäß TRGS 529 und TRAS 120 anerkannt – Zuschuss von bis zu 100 € (max. jedoch die Höhe der gezahlten Kursgebühr).

Die Zuschüsse werden auf Antrag nach erfolgreicher Teilnahme an der betreffenden Schulung an die Teilnehmer ausgezahlt. Voraussetzung für die Anerkennung und die finanzielle Förderung durch die BG ETEM ist, dass der Arbeitgeber persönlich an den Schulungen teilnimmt. Nähere Informationen zum Unternehmermodell und zur Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ DGUV Vorschrift 2 finden Sie auf der Internetseite der BG ETEM (Informationsplattform „U-Modell“: www.bgetem.de, Webcode 12108806) und direkt hier:

BG ETEM
Fachgebiet Elektrohandwerke / Unternehmermodell
Telefon: 0221 3778 – 2450
E-Mail: unternehmermodell@bgetem.de

Infografik des Unternehmermodells der BG-ETEM

Anerkennung bei der SVLFG:

Da das Unternehmermodell der SVLFG stark landwirtschaftlich geprägt ist, kann hier nur die Grundschulung der Betreiberqualifikation als Ersatz für die Fortbildung anerkannt werden.

Damit sind das Grundseminar und das Aufbauseminar des Unternehmermodells bei der SVLFG zu absolvieren. Für die dann mindestens alle 5 Jahre nötigen Fortbildungen wird die Grundschulung Betreiberqualifikation -  Anlagensicherheit von Biogasanlagen, gemäß TRGS 529 und TRAS 120 einmalig anerkannt.

Weitere Informationen zum Unternehmermodell bei der SVLFG finden Sie auf der Internetseite der SVLFG und hier:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Telefon: 0561 785-10477
E-Mail: praeventionsschulungen@svlfg.de

Infografik des Unternehmermodells der SVLFG
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